Unsere AGBs

Dein Tier wird mit viel Sachverstand und Zuwendung von uns betreut, gerade so, als sei es unser Eigenes. Wir planen nicht nur Zeit zum Füttern und für ein stets gesäubertes „Örtchen"ein, sondern auch Zeit für die Seele und fürs Spielen.
Für die Zeit der Betreuung und Pflege sind Futter, falls nötig Medikamente und Säuberungsutensilien (z.B. Streu, aber auch Besen, Handfeger, Kehrblech, Mülltüten, Geschirrtuch und Einmal-Küchentücher) zu stellen.

Der Tierbesitzer versichert dass...

  • das zu betreuende Tier sein Eigentum ist. 
  • der Tierbesitzer den Betreuer über alle notwendigen Dinge wie Krankheiten, Allergien und eventuelle Unverträglichkeiten informiert 
  • das Tier ist bei Beginn der Betreuung gesund, geimpft, ist nachweislich frei von Parasiten ist und keinerlei ansteckende Krankheiten hat
  • der Betreuer nicht bei Erkrankung, Verletzung oder Tod des Tieres haftet. Es bietet sich eine spezielle Haftpflichtversicherung an, bei der auch dritte Personen (Betreuung / Gassigänger) mitversichert sind. 
  • dass er auch während der Betreuungszeit durch den Tierbetreuer der Tierhalter/Besitzer/Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) bleibt. 
  • bei Freigängern dem Tierhalter die damit verbundenen Risiken bewusst sind; mitunter eventuell auch das nicht Heimkommen des Tieres, wofür die Betreuung auch keine Haftung übernimmt. 
  • das Petsitting-am-See notfalls auch ohne vorherige Absprache berechtigt und verpflichtet ist, mit dem Tier im akuten Notfall umgehend einen Arzt aufzusuchen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder Verletzung). Selbstverständlich wird der Tierhalter umgehend benachrichtigt. Die Kosten des Tierarztbesuches und die Transportkosten dafür gehen zu Lasten und in Rechnung des Tierhalters.
  • dass die Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung gestattet ist. 


Die Betreuerin versichert mit Ihrer Unterschrift dass…

  • das ihr anvertraute Tier nach bestem Wissen und Gewissen versorgt werden wird
  • sie die Räume und Anlagen mit großer Sorgfalt begeht und auf den Erhalt des Inventars achtet
  • niemand außer ihr (und im Krankheitsfall ein Familienmitglied als ihre Vertretung) die Wohnung/das Haus betreten wird, um das Tier zu versorgen. Sie wird niemand anderem Zutritt gewähren, außer Personen, die vom Besitzer benannt wurden. 
  • Die Betreuung versichert, die ihr ausgehändigten Haustürschlüssel nicht an Dritte auszuhändigen und sorgsam zu verwahren. 

 
Der Vertrag kommt durch die Annahme des unterschriebenen Antrags des Kunden (auch per Email) zustande, wenn Buchungszeitraum, Anzahl und Tierart vorliegen und ihm die Betreuung zugesagt wurde.
 
Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage 
fallen für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren wie folgt an:

  • 28 Tage bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn 

       30% des vereinbarten Betreuungspreises 

  • 13 Tage bis 7 Tage vor Betreuungsbeginn  

       50% des vereinbarten Betreuungspreises

  • 6 Tage bis 1 Tag vor Betreuungsbeginn

        70 % des vereinbarten Betreuungspreises

      

  • bis 24 Stunden vor Betreuungsbeginn oder gar keiner Stornierung 

       90 % der vereinbarten Betreuungskosten 
       (Ausnahme: Tod des Tieres) 


Die Stornierungsgebühren werden zum Beginn des ursprünglichen Betreuungszeitraumes fällig.