Unsere AGBs


Der Tierbesitzer versichert mit seiner Unterschrift  dass...

 

Ø  … das zu betreuende Tier sein Eigentum ist.

Ø  … er den Betreuer über alle notwendigen Dinge wie Krankheiten, Allergien und        eventuelle Unverträglichkeiten informiert (über das Tierdatenblatt)

Ø  …das Tier ist bei Beginn der Betreuung gesund, geimpft, ist nachweislich frei von Parasiten ist und keinerlei ansteckende Krankheiten hat (negatives Ergebnis der Sammelkotprobe)

Ø  …der Betreuer nicht bei Erkrankung, Verletzung oder Tod des Tieres haftet. 

Ø  … er auch während der Betreuungszeit durch den Tierbetreuer der Tierhalter, Besitzer, Eigentümer im Sinne von § 833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung) bleibt.

Ø … das Petsitting-am-See notfalls auch ohne vorherige Absprache berechtigt und verpflichtet ist, mit dem Tier einen Arzt aufzusuchen (zum Beispiel bei schwerer Krankheit oder Verletzung). Selbstverständlich wird der Tierhalter umgehend benachrichtigt. Die Kosten des Tierarztbesuches und die Transport- und Betreuungskosten dafür gehen zu Lasten und in Rechnung des Tierhalters.

Ø … dass die Weitergabe aller erforderlichen Daten hinsichtlich einer tierärztlichen Behandlung gestattet ist.

 

Die Betreuerin versichert mit Ihrer Unterschrift dass…

 

Ø ….das ihr anvertraute Tier nach bestem Wissen, Gewissen und Sachverstand versorgt werden wird

 

Der Vertrag kommt durch die Annahme des unterschriebenen Antrags des Kunden (auch späterhin schriftlich per Email, WhatsApp, per Threema oder SMS) zustande, wenn Buchungszeitraum, Anzahl und Tierart vorliegen und ihm die Betreuung zugesagt wurde. Eventuelle Anpassungen der AGBs werden per Mail mitgeteilt und gelten auch ohne das Ausfüllen eines neuen Vertrages als genehmigt. 

 

Im Falle einer Stornierung oder kurzfristigen Absage fallen für den gebuchten Zeitraum Stornierungsgebühren wie folgt an:

 

  • 42 Tage bis 31 Tage vor Betreuungsbeginn                 

            50% des vereinbarten Betreuungspreises 

 

  • 30 Tage bis 21 Tage vor Betreuungsbeginn  

            60% des vereinbarten Betreuungspreises

 

  • 20 Tage bis 11 Tage vor Betreuungsbeginn 

            70% des vereinbarten Betreuungspreises

 

  • 10 Tage bis 24 Std. vor Betreuungsbeginn 

            90% des vereinbarten Betreuungspreises 

 

  • Von 24 h vor Reiseantritt bis zu Nichterscheinen oder nicht Vorlegen 

            eines negativen Untersuchungsergebnisses durch den Tierarzt, werden 

            100 % des Betreuungspreises wegen Ausfalls fällig

            Ausnahme ist der Tod des Tieres

 

 

Gerichtsstand ist Hilzingen